Trainer-C Lizenz im karnevalistischen Tanzsport des DOSB

Beim Ausbildungsgang zur Trainer-C Lizenz im karnevalistischen Tanzsport handelt es sich um eine Sportartspezifische Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Der Lizenzerwerb wird über den Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT), Mitglied im Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV), angeboten. Der LkT Baden-Württemberg ist Ausrichter und Veranstalter in Baden-Württemberg.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lehreinheiten (LE) á 45 Minuten, welche sich in Sportartspezifisch und Sportartübergreifend unterteilen und wird mit Prüfungen abgeschlossen.
Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn erfüllt sein:

  • Um am Ausbildungsgang teilnehmen zu können, muss der jeweilige Heimatverein der Teilnehmer:in Mitglied im LkT Baden-Württemberg oder einem anderen LkT sein.
  • Die Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den Teilnehmer:in für geeignet hält, die Tätigkeit als Übungsleiter:in auszuüben.
  • Die Vollendung des 18. Lebensjahres des Teilnehmer:in zu Ausbildungsbeginn.
  • Ein ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung Garde- und Schautanz des BDK, nicht älter als Vorjahr des Ausbildungsbeginns.

Innerhalb von 2 Jahren nach erfolgreicher Ausbildung kann die Lizenz dann beantragt werden, unter anderen mit folgenden Nachweisen:

  • Bestandene fachliche Prüfung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe Ausbildung (9 UE), nicht älter als 2 Jahre.
  • Abgeschlossener Grundlagenlehrgang der Sportbünde für Lizenzausbildung von 30 UE (sportartübergreifender Teil).

Folgendes muss zur Lizenzausstellung vom Verein erfüllt sein:

  • Der Heimatverein muss Mitglied in der Sportschiene des Deutschen Sportbund und der Tanzsportschiene des DTV sein.

Alle vom BkT ausgestellten Trainer-C Lizenzen sind für vier Jahre gültig. Für eine Verlängerung um vier Jahre ist folgendes innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz nachzuweisen:

  • Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Trainer bei einem Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval;
  • Mitgliedschaft in einem DTV Mitgliedsverein;
  • Teilnahme an der vom BkT angebotenen Weiterbildungsmaßnahme (LEM) im Umfang von mindestens 15 Lehreinheiten (LE = 45 Min.).

Unter gewissen Voraussetzungen können auch abgelaufene Lizenzen im 1. bis 3. Jahr nach Ungültigkeit wieder aktiviert und verlängert werden.

Die Trainer C-Lizenz bzw. die Verlängerung wird auf Antrag durch den Bundesverband karnevalistischer Tanzsport ausgestellt. Die entsprechenden Formulare findet ihr dazu im Bereich Dokumente bzw. über den folgenden Link.

Sportartspezifische Ausbildung:

LkT BW Mitglieder: 330 €
Andere LkT Mitglieder: 350 €

inkl. Prüfungsgebühr beim LkT-BW

Kann der Kurs nicht an der Sportschule (Vollverpflegung und Übernachtungsmöglichkeit) in Karlsruhe durchgeführt werden, reduziert sich der Betrag um 75 Euro.

Sportartübergreifende Ausbildung:

LkT BW Mitglieder: 220 €
Andere LkT Mitglieder: 250 €

inkl. Prüfungsgebühr beim LkT-BW

Kann der Kurs nicht an der Sportschule (Vollverpflegung und Übernachtungsmöglichkeit) in Karlsruhe stattfinden, reduziert sich der Betrag um 50 Euro.

Der nächste Ausbildungsstart ist für 2024 geplant.

Normalerweise bieten wir die beiden Ausbildungskurse (Fachliche und Überfachliche Ausbildung) zur Trainer C-Lizenz im jährlichen Wechsel an. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit die Überfachliche Ausbildung bei einem anderen Verband oder Weiterbildungsträger durchzuführen. Bitte trete doch bei Interesse direkt mit unserer Sportwartin in Verbindung. Die Kontaktdaten findest du auf dieser Seite oben rechts.

Anmeldung
  • Leider haben wir im Moment noch keinen neuen Termin
Unsere nächsten Veranstaltungen